Vier Hände in digitalisierter Darstellung halten sich gegenseitig

Herausforderung Digitalisierung

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Förderprogramme für das Handwerk im Überblick

Für das Handwerk ist die Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags eine große Herausforderung. Um sich jedoch im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es enorm wichtig, digitale Technologien in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren. Bund und Länder fördern die Digitalisierung. Folgend eine Auflistung der Förderprogramme.

Mittelstand Innovativ & Digital-Gutschein

Innovationskraft durch Digitalisierung

Stärkung der digitalisierten Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren von kleinen und mittleren Unternehmen um innovativ zu bleiben.

Förderart: Zuschuss

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen), Beratung

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen

Einschränkungen

  • müssen weniger als 250 Mitarbeitende haben,
  • einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. €,
  • eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. € aufweisen

Förderhöhe

  • Kleinst- und kleinen Unternehmen erhalten bis zu 80 %
  • Mittlere Unternehmen bis zu 60 %,**

maximal aber 15.000 € für die Gutscheine MID-Digitalisierung und MID-Analyse, 40.000 € für den Gutschein MID-Innovation.

Förderbedingungen: Vorliegen eines unverbindlichen Angebots des Auftragnehmers (Hochschule, Forschungseinrichtung oder Unternehmen)

Nicht gefördert werden

  • Reine Investitionsvorhaben
  • Anschaffung von Hardware
  • bereits erhältliche Software und Softwarelizenzen
  • Entwicklung interner Geschäftsprozesse

Förderungszeitraum: Projektlaufzeit kann 6, 9 oder 12 Monate betragen.

Fördergeber: Projektträger Jülich (PtJ)

GO-DIGITAL

Mit technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen mithalten

Praxiswirksame Beratung für digitalisierte Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung und IT-Sicherheit.

Förderart: Zuschuss

Förderbereich: Beratung

Fördergebiet: bundesweit

Förderberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Mio. €
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Förderhöhe

  • Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul (gegebenenfalls erforderliches Nebenmodul) werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen max. Beratertagessatz von 1.100 € gefördert
  • Zahlen nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen
  • Förderumfang beträgt max. 30 Tage im festgesetzten Zeitraum

Förderbedingungen: Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen die komplette administrative Projektabwicklung von der Antragstellung bis hin zur Berichterstattung.

Förderungszeitraum: Beratungsdauer darf max. 6 Monate gehen Erneute Stellung eins Förderungsantrags nach Ablauf eines Jahres nach Beendigung der geförderten Beratungsleistung ist möglich

Fördergeber: EuroNorm GmbH

DIGITAL JETZT

Investitionsförderung für digitale Technologien und Qualifizierung der Mitarbeiter/innen

Geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dieses Förderprogramm regt Betriebe dazu an, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Förderart: Zuschuss

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung, Aus- & Weiterbildung

Fördergebiet: bundesweit

Förderberechtigte: Mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechenden Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung

Förderhöhe

  • Förderung als Zuschuss von höchstens 55.000 € als Einzelunternehmen
  • Förderung als Zuschuss von höchstens 100.000 €, wenn Teil einer Wertschöpfungskette beziehungsweise eines Wertschöpfungsnetzwerks

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zum 30.6.2021: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte
  • ab dem 1.7.2021: bis zu 40 % der förderfähigen Kosten plus Bonusprozentpunkte

Förderbedingungen Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen:

  • Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens
  • Erläuterung der Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Aktueller Stand der Digitalisierung im Unternehmen
  • Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen
  • Gestaltung einer effizienteren Organisation im Unternehmen
  • Erschließung neuer Geschäftsfelder
  • Entwicklung neuer Geschäftsmodelle
  • Stärkung der eigenen Marktposition

Förderungszeitraum: Umsetzung innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung

Fördergeber: DLR Projektträger

GO-INNO

Beratungsleistungen für Produkt- & Verfahrensinnovationen

Innovationsberatung für kleine und mittlere Unternehmen zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung in zwei Leistungsstufen „Potenzialanalyse“ und „Vertiefungsberatung“.

Förderart: Zuschuss

Förderbereich: Beratung

Fördergebiet: bundesweit

Förderberechtigte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die ihren Standort in Deutschland haben:

  • mit weniger als 100 Beschäftigten
  • und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. €.
  • Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

Förderhöhe: Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben

Förderbedingungen Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden

Förderungszeitraum: Jedes Unternehmen hat Anspruch auf bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt max. 20.000 € pro Kalenderjahr Fördergeber: DLR Projektträger

MID - INVEST

Hard- & Softwareinvestitionen

Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen zur Investierung in spezifische technologiebasierte Hard- und Software zur Digitalisierung und Optimierung von Unternehmensprozessen.

Förderart: Zuschuss

Förderbereich: Hard- & Software

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen

Einschränkungen

  • müssen weniger als 250 Mitarbeitende haben
  • einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. €
  • eine Bilanzsumme von max. 43 Mio. € aufweisen
  • Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter sind von der Förderung ausgeschlossen

Förderhöhe

  • Zuschuss beträgt mindestens 4.000 € & höchstens 25.000 €
  • Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung von 50%,
  • Mittlere Unternehmen von 30% der förderfähigen Kosten

Förderbedingungen
Gefördert werden:

  • erstmalige Investitionen in die entsprechende Hard- & Software
  • hierfür notwendige fachmännische Implementierung & Installation
  • notwendige fachmännische Einweisung
  • Kauf entsprechender Lizenzen wird für einen Zeitraum von 12 Monaten

Nicht gefördert werden

  • Grundlegende Büroausstattung
  • Lizenzen für Webshops & Homepages
  • Beratungsleistungen
  • Infrastrukturmaßnahmen

Förderungszeitraum

  • Bei Antragstellung bis 31.12.2021: max. 6 Monate
  • Bei Antragstellung ab 01.01.2022: max. 3 Monate

Fördergeber: Projektträger Jülich (PtJ)

Das Förderverfahren ist zweistufig, erst ein Losverfahren und daran anschließend eine Antragstellung. Das verfügbare Antragskontingent wird unter allen registrierten Teilnehmern vergeben und die Ziehung erfolgt monatlich.

ERP-DIGITALISIERUNGS- & INNOVATIONS­KREDIT

Förderkredit für zukunftsweisende Vorhaben

Dieser Kredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Neuentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie Digitalisierungsvorhaben von Unternehmen werden gefördert.

Förderart: Darlehen

Förderbereich: Unternehmensfinanzierung, Forschung & Innovation

Fördergebiet: bundesweit

Förderberechtigte

  • Mittelständische Unternehmen
  • Freiberufler
  • Junge Unternehmen in Gründung

Förderhöhe

  • Kreditmindestbetrag: 25.000 €
  • bis zu 25 Mio. € pro Innovations- und Digital­isierungs­vorhaben
  • bis zu 7,5 Mio. € pro Finanzierungs­bedarf innovativer Unternehmen
  • bis zu 100 % Ihrer förder­fähigen Investitions­kosten und Betriebs­mittel
  • Auszahlung beträgt 100 % des Kreditbetrags

Rückzahlung Kredit kann ganz oder teilweise außer­planmäßig getilgt werden – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Rückzahlung erfolgt über Ihre Ban.k

Förderbedingungen

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. €, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland
  • Entwicklung von Innovationsvorhaben, neue und substantiell verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen
  • Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein

Von einer Förderung ausgeschlossen

  • Umschuldungen und die Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
  • ein Unternehmenserwerb in Form von Share Deals und Treuhandkonstruktionen

Förderungszeitraum: Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre. Bei Zusage des Förder­zuschusses als Ergänzung zum Darlehen beträgt die Mindest­laufzeit des Darlehens 5 Jahre.

Fördergeber: KfW Bankengruppe

INNOSCHECK.RUHR

Förderung für externe Beratung für Ihr Innovationsprojekt

Förderung der Gestaltung digitaler Produktionsprozesse und Innovationen. Kostenloser Zugang zu professionellem Consultingnetzwerk. Geförderte Beratungsleistung für innovative, technische, prozess- oder produktbezogene Inhalten.

Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderbereich: Beratung

Fördergebiet: Region Ruhr

Förderberechtigte: Betriebsstätte muss zwingend an einem der Standorte in der Region Ruhr liegen

Nicht förderfähig: klassische Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen

Förderhöhe: Der Zuschuss kann einem Produktions- oder produktionsaffinen Unternehmen auf Antrag in Höhe von max. 10.000 € (brutto) gewährt werden.

Förderbedingungen

  • Umsetzung von max. 2 Beratungsaufträgen im Rahmen des InnoScheck.RUHR innerhalb der gesamten Förderphase
  • Anerkennung der AVB der Stadt Dortmund
  • Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetztes des Landes NRW
  • Beratung muss produktneutral durchgeführt werden
  • Auftragnehmer darf nicht in der laufenden Förderphase Empfänger eines bewilligten InnoScheck.RUHR-Antrags werden oder sein

Die Beantragung eines InnoScheck.RUHR ist nur nach vorhergehender Beratung durch einen Innovationscoach möglich.

Förderungszeitraum: Der InnoScheck.RUHR darf nur einmal innerhalb der Förderphase vom 01.09.2019 bis 31.08.2022 in Anspruch genommen werden.

Fördergeber: In|Die RegionRuhr

BILDUNGSSCHECK NRW

Wettbewerbsfähigkeit stärken durch gut qualifizierte Beschäftigte

Unternehmen und auch Einzelpersonen wird finanzielle Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung ermöglicht.

Förderart: Zuschuss

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Selbstständige
  • Berufsrückkehrende

Nicht gefördert werden Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden.

Förderhöhe: max. 500 € pro Bildungsscheck

Förderumfang

  • max. 50 % der nachgewiesenen Weiterbildungskosten
  • individueller Zugang: max. ein Bildungsscheck
  • betrieblichen Zugang: max. 10 Bildungsschecks je Kalenderjahr
  • Einschränkung: max. ein betrieblicher Bildungsscheck pro Mitarbeiter/in je Kalenderjahr

Förderbedingungen

  • Sitz und/oder Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden
  • Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben

Förderungszeitraum: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten.

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

ERP-MEZZANINE FÜR INNOVATION

Finanzierungspaket für die Entwicklung neuer Produkte & Prozesse

Durch dieses Förderprogramm werden marktnahe Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen finanziert, die Sie selbst durchführen, und auch Vorhaben, an denen Sie sich mit einem wesentlichen eigenen innovativen Beitrag beteiligen.

Förderart: Darlehen

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)

Fördergebiet: bundesweit

Förderberechtigte: Unternehmen

Förderhöhe: Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, mind. jedoch 25.000 € und max. 5 Mio. € pro Vorhaben.

Förderbedingungen

  • Das innovative Vorhaben muss sich vom Stand der Technik in der EU abheben oder für das geförderte Unternehmen neuartig sein
  • Der Antragsteller muss das Vorhaben selbst durchführen oder sich an einem innovativen Vorhaben wesentlich beteiligen
  • Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein

Förderungszeitraum: Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre - fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit.

Fördergeber: KfW Bankengruppe

INNOSCHECK.RUHR

Förderung für externe Beratung für Ihr Innovationsprojekt

Geförderte Beratungsleistung für innovative, technische, prozess- oder produktbezogene Inhalte. Kostenloser Zugang zu professionellem Consultingnetzwerk.

Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss

Förderbereich: Beratung

Fördergebiet: Region Ruhr

Förderberechtigte: Betriebsstätte muss zwingend an einem der Standorte in der Region Ruhr liegen

Nicht förderfähig: klassische Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen

Förderhöhe: Der Zuschuss kann einem Produktions- oder produktionsaffinen Unternehmen auf Antrag in Höhe von max. 10.000 € (brutto) gewährt werden.

Förderbedingungen

  • Umsetzung von max. 2 Beratungsaufträgen im Rahmen des InnoScheck.RUHR innerhalb der gesamten Förderphase
  • Anerkennung der AVB der Stadt Dortmund (Weitere Infos)
  • Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetztes des Landes NRW
  • Beratung muss produktneutral durchgeführt werden
  • Auftragnehmer darf nicht in der laufenden Förderphase Empfänger eines bewilligten InnoScheck.RUHR-Antrags werden oder sein

Die Beantragung eines InnoScheck.RUHR ist nur nach vorhergehender Beratung durch einen Innovationscoach möglich.

Förderungszeitraum: Der InnoScheck.RUHR darf nur einmal innerhalb der Förderphase vom 01.09.2019 bis 31.08.2022 in Anspruch genommen werden.

Fördergeber: In|Die RegionRuhr

BILDUNGSSCHECK NRW

Wettbewerbsfähigkeit stärken durch gut qualifizierte Beschäftigte

Unternehmen und auch Einzelpersonen wird finanzielle Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung ermöglicht.

Förderart: Zuschuss

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Selbstständige
  • Berufsrückkehrende

Nicht gefördert werden Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden.

Förderhöhe: max. 500 € pro Bildungsscheck

Förderumfang

  • max. 50 % der nachgewiesenen Weiterbildungskosten
  • individueller Zugang: max. ein Bildungsscheck
  • betrieblichen Zugang: max. 10 Bildungsschecks je Kalenderjahr
  • Einschränkung: max. ein betrieblicher Bildungsscheck pro Mitarbeiter/in je Kalenderjahr**

Förderbedingungen:

  • Sitz und/oder Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden
  • Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben

Förderungszeitraum: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten.

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

ERP-MEZZANINE FÜR INNOVATION

Finanzierungspaket für die Entwicklung neuer Produkte & Prozesse

Durch dieses Förderprogramm werden marktnahe Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen finanziert, die Sie selbst durchführen, und auch Vorhaben, an denen Sie sich mit einem wesentlichen eigenen innovativen Beitrag beteiligen.

Förderart: Darlehen

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen)

Fördergebiet: bundesweit

Förderberechtigte: Unternehmen

Förderhöhe: Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, mind. jedoch 25.000 € und max. 5 Mio. € pro Vorhaben.

Förderbedingungen

  • Das innovative Vorhaben muss sich vom Stand der Technik in der EU abheben oder für das geförderte Unternehmen neuartig sein
  • Der Antragsteller muss das Vorhaben selbst durchführen oder sich an einem innovativen Vorhaben wesentlich beteiligen
  • Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein

Förderungszeitraum: Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre - fester Zins­satz für die gesamte Lauf­zeit.

Fördergeber: KfW Bankengruppe

POTENTIALBERATUNG

Wettbewerbsfähig bleiben

Unterstützung für Unternehmen und Beschäftigte, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz erfolgt die Beratung in mindestens einem der Themenfelder Arbeitsorganisation, Digitalisierung, Kompetenzentwicklung/Qualifizierungsberatung, Demografischer Wandel oder Gesundheit.

Förderart: Zuschuss

Förderbereich: Beratung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte

  • Unternehmen
  • Non-Profit-Organisationen
  • Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand

Förderhöhe

  • 50 % der tatsächlichen Kosten pro Beratungstag
  • max. 10 Beratungstage in 36 Monaten
  • max. 500 € pro Beratungstag
  • Wenn 10 Beratungstage 10.000 € kosten, zahlt Ihnen das Land NRW 5.000 €

Förderbedingungen

  • Beratung durch eine Beratungsstelle für Potentialberatung vornehmen lassen
  • Anspruch auf Potentialberatung erst nach positiver Stellungnahme der Beratungsstelle
  • Unternehmensgröße: mind. 10 Mitarbeitende

Förderungszeitraum: Abschluss innerhalb von 9 Monaten

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

UNTERNEHMENSWERT : MENSCH PLUS

Lern- & Experimentierräume in KMU

Stark beteiligungsorientierter Beratungsprozess, der Beschäftigte und Geschäftsführung gezielt einbindet. Für eine erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation in Ihrem Unternehmen ist gegenseitiges Vertrauen notwendig. In diesem Prozess wird das Vertrauen und die Gemeinsamkeit gestärkt und die Erfahrung aller genutzt.

Förderart: Zuschuss

Förderbereich: Beratung

Fördergebiet: bundesweit

Förderberechtigte Folgende Kriterien müssen die KMU erfüllen:

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • seit mind. 2 Jahren am Markt
  • Jahresumsatz weniger als 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. €
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • mind. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)

Förderhöhe

  • Förderung umfasst 12 Beratungstage
  • Förderquote beträgt 80 %
  • Eigenanteil von 20 % des förderfähigen Beratungshonorars

Förderbedingungen

  • autorisierte Prozessberatung für den Programmzweig uWM, dadurch zusätzliche Qualifizierung für uWM plus
  • nach Maßgabe der methodischen Vorgaben
  • Einbeziehung der Beschäftigten
  • personalpolitischer oder arbeitsorganisatorischer Veränderungsbedarf im Zusammenhang mit nachvollziehbaren digitalen Transformationen innerhalb des Betriebs

Förderungszeitraum: 6 Monate

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

FÖRDERUNG UNTERNEHMERISCHEN KNOW-HOWS

Zukunftsorientierte Unternehmensberatung

Förderung der Beratung junger und etablierter Unternehmen, die sich von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen können.

Förderart: Zuschuss

Förderbereich: Beratung

Fördergebiet: bundesweit

Förderberechtigte

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Förderhöhe:
Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximalen förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens - regionale Unterschiede.

Jung- & Bestandsunternehmen: je nach Region bis zu 80 % der förderfähigen Kosten max. förderfähige Beratungskosten für Jungunternehmen 4.000 € max. förderfähige Beratungskosten für Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 €

Förderbedingungen: Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland

Förderungszeitraum: Abrechnung an die Leitstelle innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Schriftgrafik
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