Keine öffentlichen Aufträge an schwarze Schafe
Schwarze Liste
Das bundesweite Wettbewerbsregister hat zum 1. Juni 2022 seinen vollständigen Wirkbetrieb aufgenommen. Nach „gravierenden Straftaten“ werden Unternehmen künftig in einem bundesweiten Wettbewerbsregister gelistet. Bei öffentlichen Aufträgen ab einem Volumen von 30.000 Euro sind die Vergabestellen verpflichtet die schwarze Liste abzufragen. Die Abfragemöglichkeit besteht auch unterhalb dieser Wertgrenze. Dieses digitale Register erleichtert die Überprüfung der schwarzen Schafe unter den Unternehmen enorm. Da das neue System vollständig elektronisch abläuft, ist die Hürde für eine Abfrage niedrig und größere Verzögerungen des Vergabeverfahrens sind ausgeschlossen.
Eingetragen werden „rechtskräftige Verurteilungen und Strafbefehle“, die nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Dazu gehören:
• Bestechung • Menschenhandel • Bildung krimineller Vereinigungen • Terrorismusfinanzierung • Geldwäsche • Vorenthalten von Sozialabgaben • Steuerhinterziehung
Neben solchen Straftaten wird das Register auch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz speichern. Alle zuständigen Behörden – etwa die Staatsanwaltschaften oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit – müssen Rechtsverstöße der Registerbehörde melden.